Heinrich Zille – die Kindheit in Dresden
Nach dem Tod von Heinrich Zille versuchte 1930 dessen ältester Sohn Hans, die Familienchronik zusammenzustellen.[1] Bis zu diesem Zeitpunkt war außer dem Geburtsort nur wenig aus der Kindheit des Pinselheinrich bekannt. Schnurren von Damen, die sich an den Spielkameraden Heinrich erinnern wollten, stellte der Sohn zu Recht in Frage. Zu unglaubwürdig ist die Erzählung über den Dreijährigen, der angeblich so manchen Einkauf in den kleinen Läden seiner Heimatstadt erledigt hätte.[2]
Ende 1861 zog die Familie mit dem dreijährigen Heinrich von Radeburg kommend nach Dresden in die Große Ziegelgasse 41.[3] Das Grundstück hatte der Vater Johann Traugott am 9. September 1861 für 5000 Taler erworben,[4] weshalb er nach den Bestimmungen der Allgemeinen Städteordnung das Bürgerrecht erwerben musste. Nach Hinterlegung der Bürgerrechtsgebühr wurde ihm selbiges am 17. Januar 1862 vom Oberbürgermeister Friedrich Wilhelm Pfotenhauer erteilt.[5] Aber schon am 28. Februar 1863 wurde das Grundstück mit einem Gewinn von 600 Taler weiter veräußert. Danach ist die Familie 1864 in der Großen Ziegelgasse 1,[6] 1865 in der Scheffelgasse 33[7] und 1866 in der Wilsdruffer Straße 12[8] gemeldet. Jedoch gab es eine weitere den Behörden bekannte Adresse in der Pillnitzer Straße 50.[9]
Das Geschäft des Vaters als Uhrmacher brachte wenig ein, und daher wollte er sich zusätzlich als Pfandleiher versuchen. Obwohl es bei der Erteilung der Konzession Bedenken gab[10], erhielt er diese am 8. Juni 1863. Auch seine Ehefrau Ernestine Louise hatte das Bürgerrecht beantragt, um ein Gewerbe als Modistin betreiben zu können. Wiederum konnte die Familie eine Gebühr in Höhe von 36 Taler, 17 Neugroschen und 1 Pfennig aufbringen, und so wurde sie am 5. September 1865 Bürgerin der Stadt Dresden. Damit hatten beide Elternteile mehr Rechte und Pflichten, als ein Großteil der Einwohner von Dresden, die als Schutzverwandte bezeichnet wurden. Allerdings war der herausgehobene Status an höhere Steuern[11] sowie an die Anwesenheit in der Stadt gebunden; eine längere unerlaubte Abwesenheit barg die Gefahr in sich, das Bürgerrecht wieder zu verlieren. Wie von den Behörden befürchtet, konnte sich Johann Traugott in dem Pfandleihergewerbe nicht behaupten und gab den Konzessionsschein am 27. November 1865 zurück.
Der letzte Beleg des Aufenthalts der Familie Zille in Dresden stammt vom 23. Juni 1866, als Johann Traugott auf einer Abschrift des Heimathsscheins für das Inland[12] mit seiner Unterschrift bestätigte, dass er das Original davon zurück erhalten hatte. Bemerkenswert ist, dass es wenige Tage nach der Besetzung Sachsens durch preußische Truppen im Deutschen Krieg von 1866 geschah. Ob es sich dabei um eine Initiative zur Vorbereitung eines Ortswechsels oder einen reinen Verwaltungsakt im Hinblick darauf, dass sein Heimathsbezirk Radeburg nach fast fünfjährigem Aufenthalt in Dresden geändert werden sollte, handelte, ist unklar. Wahrscheinlich ist aber, dass sich die Familie noch einige Zeit in Dresden aufhielt und die jeweils am 1. Mai und am 1. Oktober fällige Bürgersteuer zahlte, denn erst zwei Jahre später wurde der Vater von den Behörden gesucht. Am 29. Juni 1868 war die Nachforschung durch Steuereinnehmern unter der Katasternummer A 617 [Wilsdruffer Straße 12] erfolglos. Eine erneute Suche nach der Familie am 19. August 1868 in der Pillnitzer Straße 50 blieb ebenso vergeblich. Dabei äußerte der Bote Wermann die Vermutung, dass die Familie nach Potschappel gezogen sei. Offensichtlich war diesem die verwandtschaftlichen Beziehungen bekannt, nicht aber, dass die Familie nach Berlin verzog. Im Zuge der Ermittlungen wurde am 6. August 1868 Johann Traugott Zille und am 1. September seine Ehefrau Ernestine Louise auf Grund des § 78 der Allgemeinen Städteordnung – Wegzug ohne Erlaubnis des Stadtrates – sowohl aus der Bürgerrolle als auch den Hebebüchern der Stadtsteuereinnahme gestrichen.[13]
Der vermeintliche Umzug nach Potschappel
Es sieht so aus, als ob sich der Vater mit dem Pfandleihergewerbe übernommen hatte, und daraufhin die Familie verarmte. Die Mutter soll deshalb mit den Kindern zu den Großeltern in Neucoschütz, seit 1896 Ortsteil von Potschappel, gezogen sein, um die Not zu mildern.[14] Wahrscheinlich ist ein besuchsweiser Aufenthalt dort; eine Übersiedlung und der Schulbesuch von Fanny und Heinrich auf Grund geltender Gesetze hingegen nicht. Denn dafür hätte nach dem Heimatgesetz von 1834 ein Heimathsschein sowie ein Verhaltschein erbracht werden müssen. Jedoch existieren dazu weder in Freital, zu dem sich später Potschappel mit weiteren Gemeinden zusammenschloss, noch in den in Dresden erhaltenen Akten zur Familie Zille Dokumente. Auch deckte das von Familien geforderte Schulgeld die Aufwendungen einer Gemeinde nicht, weshalb Neucoschütz Kosten für Nichtgemeindemitglieder hätte übernehmen müssen, was als ausgeschlossen gelten kann. Weiterhin steht dem das Schulgesetz von 1835 entgegen, nach dem Kinder eine Schule der Kirchgemeinde besuchen mussten, in der der Vater bzw. Vormund gemeldet war. Das Gesetz verpflichtete Lehrer, monatlich eine Statistik über Schulversäumnisse an den Schulvorstand zu übergeben, der diese für Sanktionen weiterleitete. Auf diese Weise konnte die Schulpflicht durchgesetzt werden, weil mit den daraufhin gegen Eltern, Vormünde, Lehrmeister und Dienstherrschaften ausgesprochenen Geld- oder Haftstrafen beispielsweise nicht erlaubte Kinderarbeit unattraktiv wurde. Wären also die Kinder der Familie Zille nicht in Dresden zur Schule gegangen, wäre der Vater gemaßregelt worden, was wiederum in der Bürgerakte ersichtlich wäre.
Ursprung der Spekulation von der Übersiedlung nach Potschappel ist wohl der von einem anonymen Autor dem Künstler in den Mund gelegte Bericht,[15] der in dieser Ausschmückung in den Erzählungen von ihm selbst nicht vorkommt. Die in der selben Publikation enthaltene Zeichnung einer Dorfschule bei Dresden (Bildzitat/Abbildung), die der Pinselheinrich als Erinnerung an einen Besuch im Jahr 1866 Jahrzehnte später anfertigt haben soll und bisher als Beleg für den Schulbesuch in Potschappel diente, weißt jedoch kein Merkmal auf, das eine Unterscheidung von anderen Klassenzimmern in Deutschland möglich machen könnte. Auch ist auf Grund des ungeklärten Verbleibs der Grafik deren Echtheit leider nicht überprüfbar.[16] Inwieweit Ergänzungen von Biografen, Autoren, Verlagen und Trittbrettfahrern oder ungenaue Erinnerungen vom Pinselheinrich Jahrzehnte nach den Erlebnissen Ursache der Hypothese sind, sei dahingestellt. Tatsache ist, dass die Verwaltung im sächsischen Staatsgebiet sehr gut organisiert war und selbst während der Besetzung durch preußische Truppen bemerkenswert störungsarm vonstatten ging. So war der Schulbetrieb infolge des Krieges 1866 in Dresden nur drei Tage unterbrochen und wurde bereits am 24. Juni wieder aufgenommen,[17] die Leipzig-Dresdner Eisenbahn fuhr seit dem 26. Juni wieder und selbst die königlichen Sammlungen wurden für Besucher bereits am 6. Juli wieder geöffnet – 20 Tage vor der letzten Schlacht des Krieges. Diese Effizienz zeigt, dass ein Handeln abseits der Gesetze nicht stattgefunden haben kann.
Die Übersiedlung Heinrich Zilles von Dresden nach Berlin
Seit 1926 wird in der Literatur die Anekdote wiederholt, nach der der Vater mit Aufhebung des Gesetzes über die Schuldhaft nach Dänemark floh, weil ihm daraufhin die Gläubiger stärker zusetzten. Anschließend soll die Mutter mit dem Sohn 1867 nach Berlin übersiedelt sein.[18] Plausibel ist das nicht, denn die Aufhebung des Gesetzes stärkte die Position des Schuldners und schwächte die des Gläubigers. Zudem ist die chronologische Zuordnung falsch, denn das »Gesetz, betreffend die Aufhebung der Schuldhaft« wurde erst im Jahr darauf am 29. Mai vom preußischen König beschlossen und zwei Tage später für das Gebiet des Norddeutschen Bundes, zudem bereits seit dem 21. Oktober 1866 auch Sachsen gehörte, in Kraft gesetzt. Wenn die Aufhebung der Schuldhaft der Grund für die Flucht des Vaters war, so kann diese frühestens Anfang Juni 1868 erfolgt sein – was zeitlich mit der oben geschilderten Suchaktion übereinstimmend wäre. Zudem waren erst mit dem am 1. Januar 1868 in Kraft getretenem »Bundesgesetz über die Freizügigkeit« lästige Behinderungen aufgehoben worden – Heimathsschein und Verhaltschein waren für eine Übersiedlung innerhalb des Norddeutschen Bundes nicht mehr nötig. Aber auch weil sich in den Gewerbeakten keine Zweifel an der Unbescholtenheit der Eltern oder gar Hinweise in den Akten des Gerichtsamtes Dresden finden lassen, dass der Vater wegen Unredlichkeit in Haft genommen wurde, handelt es sich vermutlich um eine vorgeschobene Rechtfertigung. Nach Aktenlage ist die Erzählung zum Anlass als auch Zeitpunkt der Flucht zumindest zum Teil eine verwischte Erinnerung des Grafikers.
Bildzitat
Zeichnung in: Vier Lebensalter, Berlin [1929, anonym], S. 26. |
Anmerkungen
[1] | Brief von Hans Zille an den Schulleiter Paul Subklew, 12. August 1930, Heimatmuseum Radeburg. ⇑ |
[2] | Alfred Mädig: Eine Kaffeestunde bei Zilles Kindheitsgespielinnen, Sächsische Staatszeitung 17. August 1929, S. 2. ⇑ |
[3] | Adreß- und Geschäftshandbuch der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden 1862, 1. Abteilung 1. Abschnitt Seite 256 und 1. Abteilung 2. Abschnitt S. 465. ⇑ |
[4] | Amtsgericht Dresden, Grundbuchamt. Zur Bewertung der hier aufgeführten Geldbeträge können Hinweise unter Kaufkraftvergleiche historischer Geldbeträge, Tabelle mit Kaufkraftäquivalenten und Geld und Kaufkraft ab 1803 (jeweils abgerufen am 10. Februar 2024) herangezogen werden. ⇑ |
[5] | Stadtarchiv Dresden, Gewerbeamt A, Bürger- und Gewerbeakten, Signatur 2.3.9 Nr.: Z.880. ⇑ |
[6] | Adreß- und Geschäftshandbuch der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden für das Jahr 1864, 1. Abteilung 1. Abschnitt Seite 286, im 2. Abschnitt der 1. Abteilung auf Seite 510 ist allerdings noch die vorherige Adresse Große Ziegelgasse 41 angegeben. ⇑ |
[7] | Adreß- und Geschäftshandbuch der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden für das Jahr 1865, 1. Abteilung 1. Abschnitt Seite 297 und 1. Abteilung 2. Abschnitt Seite 189. ⇑ |
[8] | Adreß- und Geschäftshandbuch der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden für das Jahr 1866, 1. Abteilung 1. Abschnitt Seite 311 und 1. Abteilung 2. Abschnitt Seite 249. ⇑ |
[9] | Stadtarchiv Dresden, Gewerbeamt A, Bürger- und Gewerbeakten, Signatur 2.3.9 Nr.: Z.881. ⇑ |
[10] | Stadtarchiv Dresden, Gewerbeamt A, Bürger- und Gewerbeakten, Signatur 2.3.9 Nr.: Z.880, 29.05.1863. ⇑ |
[11] | Adreß- und Geschäftshandbuch der königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden 1865, 2. Abteilung S. 295. ⇑ |
[12] | Die heute nicht mehr gebräuchlichen Begriffe Heimathsschein, Heimathsbezirk und Verhaltschein wurden in der damals üblichen Schreibweise belassen, um Verwechslungen zu vermeiden. ⇑ |
[13] | Siehe Anmerkungen 5 und 9. ⇑ |
[14] | Lothar Fischer: In Dresden sind wir arm geworden …, Sächsische Heimatblätter Nr. 6/2002, S. 371. ⇑ |
[15] | Anonymer Herausgeber: Vier Lebensalter, Bilder von Heinrich Zille, Berlin [1929], S. 3. ⇑ |
[16] | Mitteilungen durch Matthias Flügge in einem persönlichen Gespräch sowie durch das Kunstmuseum Mülheim an der Ruhr, 2015. ⇑ |
[17] | Dresdner Anzeiger Nr. 174, 23. Juni 1866, S. 1. ⇑ |
[18] | Adolf Heilborn: Die Zeichner des Volkes. Käthe Kollwitz, Heinrich Zille. Berlin 1924, S. 59. ⇑ |
10. Februar 2024